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Änderungen Wettkampfbestimmungen Wasserball Der Fachausschuss Wasserball hat am 20.04.2002 in Magdeburg folgende Änderungen beschlossen, die mit dem Beginn der jeweiligen Runden 2002/2003 in Kraft treten: § 304 Altersklassen (Neufassung) (2) Jugendklasse A Sie umfasst alle Spieler im Alter von 18 bis 19 Jahren. Stichtag ist der 1. Januar des Jahres, in dem sie das jeweilige Lebensalter vollenden. Die Teilnahmeberechtigung an Spielen dieser Altersklasse erlischt mit Beginn der Runde, die im Jahr nach Vollendung des 19. Lebensjahres endet. Spieler der Jugendklasse B sind teilnahmeberechtigt. (3) Jugendklasse B Sie umfasst alle Spieler im Alter von 16 und 17 Jahren. Stichtag ist der 1. Januar des Jahres, in dem sie das jeweilige Lebensalter vollenden. Die Teilnahmeberechtigung an Spielen dieser Altersklasse erlischt mit Beginn der Runde, die im Jahr nach Vollendung des 17. Lebensjahres endet. Spieler der Jugendklasse C sind teilnahmeberechtigt. (4) Jugendklasse C Sie umfasst alle Spieler im Alter von 14 und 15 Jahren. Stichtag ist der 01. Januar des Jahres, in dem sie das jeweilige Lebensalter vollenden. Die Teilnahmeberechtigung an Spielen dieser Altersklasse erlischt mit Beginn der Runde, die im Jahr nach Vollendung des 15. Lebensjahres endet. Spieler der Jugendklasse D sind teilnahmeberechtigt. (5) Jugendklasse D Sie umfasst alle Spieler bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres. Stichtag ist der 01. Januar des Jahres, in dem sie das 13. Lebensjahr vollenden. Die Teilnahmeberechtigung an Spielen dieser Altersklasse erlischt mit Beginn der Runde, die im Jahr nach Vollendung des 13. Lebensjahres endet. (6) Mastersklasse Sie umfasst Spieler nach Vollendung des 30. Lebensjahres. Stichtag ist der 1. Januar des Jahres, in dem sie das 30. Lebensjahr vollenden.
(7) Bei Spielen der Jugendklassen sind die Jugendschutzbestimmungen (§24) zu
beachten. § 308b Startrechtwechsel (Neufassung) Es gilt § 9 ff mit folgenden Beschränkungen: a) Ein Startrechtswechsel ist frühestens nach 12 Monaten zu jedem Termin zulässig (dies gilt nicht für die Bundesligen), jedoch darf nicht in den laufenden Wettbewerb einer Liga ab Landesverband aufwärts gewechselt werden. Dies gilt auch für alle Wettbewerbe der Jugendklassen (LSV, LGr, DSV sind als Einheit anzusehen). b) Bei einem Wechsel eines Spielers einer Jugendklasse zu einem Verein, dessen Mannschaft an einer BL-Runde teilnimmt, ist dieser Spieler berechtigt, sein Startrecht für seinen bisherigen Verein erst nach Beendigung des laufenden Wettbewerbes im Sinne des Buchstaben a) niederzulegen. Neufassung Absatz 4: Bälle für Spiele der Jugendklasse D, der Frauen und der Masters müssen einen Umfang von 0,65-0,67 m haben; der Luftdruck muss 83-90 kPa betragen. Manfred Dörrbecker |
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